Information nach EU-Transparenzverordnung

Seit dem 10.3.2021 muss die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend: TVO) angewendet werden.

Mit der TVO soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherungsunternehmen unterstützt werden. Dabei geht es nicht nur um die Bekämpfung des Klimawandels, sondern unter dem Kürzel ESG-Kriterien allgemein um ökologische Ziele, soziale Ziele und eine gute Unternehmensführung (Governance).

Nachhaltigkeitserklärung der MIDEMA

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in unsere Empfehlungen ein.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann uns der Kunde gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.

Meine Vergütung für Versicherungsanlageprodukte ist zwar grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Zum Teil fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung für die Vermittlung. Wo dies erfolgt, wird die höhere Vergütung angenommen.

Die Vergütungen meiner Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler ist zwar grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Zum Teil fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung für die Vermittlung. Wo dies erfolgt, gewähre ich ebenfalls höhere Vergütungen.

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehe ich Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem ich die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwende. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehle ich dieses vorrangig.