Haftpflichtversicherung – ein Muss für das Baugewerbe

Betriebliche Haftpflichtversicherung – ein Muss für das Baugewerbe

Architekt

Für Gewerbetreibende ist es sehr wichtig, dass sie über eine betriebliche Haftpflichtversicherung verfügen. Andernfalls müssen sie für alle Schäden haften, die sie während der Ausübung ihrer Tätigkeit an den Kunden verursachen. Das gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- oder Vermögensschäden. Es kommt darauf an, die richtige betriebliche Haftpflichtversicherung für Ihre Klienten zu finden, die einerseits auf die Branche abgestimmt ist und andererseits eine ausreichende Deckung aufweist. Eine Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe sollte alle Risiken abdecken, die während der Bautätigkeit entstehen können.

Betriebshaftpflicht für den Bau – verschiedene Angebote unterbreiten

Schäden auf dem Bau sind gar nicht selten. Es wird mit schweren Maschinen gearbeitet, Erdreich bewegt, Roh- und Innenausbauten entstehen und nicht zuletzt können ungünstige Witterungsbedingungen oder menschliche Fehler dazu führen, dass es zu Verzögerungen kommt oder Dritte zu Schaden kommen. Der verantwortliche Gewerbetreibende ist per Gesetz verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Bieten Sie Ihren Klienten eine betriebliche Haftpflichtversicherung an, die zum Betreiber und seinem Baugewerbe passt. Mit MIDEMA können Sie Ihren Kunden aus dem Baugewerbe verschiedene Versicherungen anbieten, die Sie aus dem großen Angebot wählen können. Betriebshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht. Gerade bei der Auswahl einer Betriebshaftpflicht im Baugewerbe kommt es entscheidend darauf an, die Besonderheiten der Branche zu beachten.

Betriebshaftpflicht für den Bau – Umfang & Deckungssumme

Ähnlich wie eine private Haftpflicht oder eine betriebliche Haftpflichtversicherung für andere Branchen deckt die Betriebshaftpflicht für den Bau verschiedene Bereiche ab. Die maximale Summe ist vertraglich festgelegt. Der Beitrag richtet sich nach dieser Summe sowie nach dem gewählten Tarif. Grundsätzlich kann bei der Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe zwischen Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden unterschieden werden. Sach- und Vermögensschäden können auf dem Bau nicht selten sechsstellige Eurobeträge erreichen und Personenschäden können sogar in die Millionen gehen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Person auf der Baustelle einen Unfall erleidet, in dessen Folge sie dauerhaft geschädigt und/oder arbeitsunfähig ist. Wer als Gewerbetreibender keine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung hat, muss alle Schäden ersetzen, wozu auch die Zahlung einer monatlichen Unfallrente für den Geschädigten gehören kann. Aus diesem Grunde ist es elementar, dass Sie Ihren Klienten eine Betriebshaftpflicht für den Bau anbieten, die für ausreichende Absicherung sorgt. Mit MIODEMA bieten Sie Ihren Klienten eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe an, die auf die besonderen Risiken auf dem Bau Rücksicht nimmt. Helfen Sie Ihren Kunden dabei, die passende Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe zu finden. Die Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe kann in verschiedene Bereiche unterteilt werden.

Es gibt spezielle Lösungen für:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Gerüstbau
  • Heizung, Sanitär- und Klimatechnik
  • Tischler und
  • Elektroinstallateure

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn wir können auch für andere Bereiche innerhalb der Baubranche maßgeschneiderte Konzepte liefern. Aufgrund des MIDEMA Versicherungspools können Sie Ihren Klienten Versicherungen anbieten, die in Hinsicht der Tarife und Deckungssummen am ehesten zu deren individuellen Bedürfnissen passen.