Zum 01.04.2014 wurden ein paar positive Änderungen im MIDEMA-BHV-Wording vorgenommen. So gelten Obhutsschäden ab sofort als eingeschlossen und bei Schäden an bauseits gestelltem Material wird sich nicht mehr auf den Erfüllungsschadenausschluss berufen.

Bitte beachten Sie das die genannten Änderungen ausschließlich für den Risikoträger Zurich Versicherung gelten!

Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden oder Sie gehen auf unsere Interseite www.midema.de!

Ihr Team der MIDEMA GmbH