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Vorläufige Deckung zur Umweltschadenversicherung

Zum 14.11.2007 ist das neue Umweltschadengesetz rückwirkend zum 30.04.2007 in Kraft getreten.

Für die bei der WÜBA (ehemals Darag) und Basler Versicherungen bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherungen ist die Erweiterung um die Umweltschaden-Versicherung möglich. Für die Abgabe eines Angebotes senden Sie uns bitte den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt zurück. Die Formulare finden Sie hier:

Damit Ihnen genug Zeit bleibt, die Risikoanalysen mit Ihren Kunden zu besprechen, besteht derzeit vorläufiger Versicherungsschutz (WÜBA bis 31.12.2008 und Basler Versicherungen bis 14.11.2008) zur Umweltschadenversicherung gemäß den GDV-Musterbedingungen. Den entsprechenden Wortlaut entnehmen Sie bitte aus den oben verlinkten Dokumenten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Versicherungstechnik unter den Rufnummern: (0571) 82864-34, -35, -50 gerne zur Verfügung oder kontaktieren Sie uns unter info@midema.de.

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